Garantie für Ihr Green’s Bike
Informieren Sie sich über Ihre Garantieansprüche!
Ihr Green’s Fahrrad/E-Bike wurde sorgfältig gefertigt und Ihnen im Normalfall vom Green’s-Fachhändler vollständig endmontiert übergeben.
Während der ersten zwei Jahre nach Kauf haben Sie vollen Anspruch auf die gesetzliche Sachmängelhaftung (vormals Gewährleistung). Sollten Mängel auftreten, ist Ihr Green’s-Fachhändler der Ansprechpartner.
Um die Bearbeitung Ihrer Reklamation reibungslos zu gestalten, ist es notwendig, dass Sie den Kaufbeleg, den Fahrradpass, das Übergabeprotokoll und die Inspektionsnachweise vorlegen. Bewahren Sie diese deshalb sorgfältig auf.
Für eine lange Lebensdauer und Haltbarkeit Ihres Green’s-Fahrrades dürfen Sie es nur gemäß seinem Einsatzzweck benutzen. Beachten Sie die zulässigen Gewichtsangaben, die im Fahrradpass angegeben sind. Weiterhin müssen die Montagevorschriften der Hersteller (vor allem Drehmomente der Schrauben) und die vorgeschriebenen Wartungsintervalle eingehalten werden.
Beachten Sie die in diesem Green’s-Handbuch und in den ggf. beigelegten Anleitungen aufgelisteten Prüfungen und Arbeiten bzw. den unter Umständen nötigen Austausch sicherheitsrelevanter Bauteile wie Lenker, Bremsen usw..
Transparenz und Kommunikation sind für uns von großer Wichtigkeit! Nehmen Sie gerne unseren persönlichen Kundenservice in Anspruch, um Ihre Anliegen mit uns zu besprechen.